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Muster statuten verein schweiz

Salut Wir sind ein internationaler Freundeskreis in der Schweiz arbeitender Fachleute. Wir schaffen zusammen und fahren auch gemeinsam in Urlaub. Einige von uns leben auch permanent hier, mit schweizer Adresse natürlich. Wir beabsichtigen in unserem Lieblingsurlaubsland GR ehrenamtlich soziale Hilfe zu leisten indem wir in Patras eine „Suppenküche“ gründen und sponsorn. Dazu möchten wir einen gemeinnützigen Verein hier in der Schweiz gründen, Was ist zu beachten, können wir hier ein Vereinskonto eröffnen und könen wir internationale Spenden auf dieses Vereinskonto annehmen? Vielen Dank Ben Etwas vereinfacht gesagt kann man Folgendes festhalten: Wollen die Vereinsgründer ihren Lebensunterhalt oder einen Teil davon durch Einnahmen des Vereins generieren, wäre das wohl kaum zulässig. Dazu muss eine Organisationsform aus dem Obligationenrecht (z.B. Einzelfirma, Kollektivgesellschaft, GmbH oder AG) gewählt werden. Für die Gründung eines Vereins braucht es zwar gemäss überwiegender Rechtslehre nur zwei Personen. Um aber einen Verein am Leben zu erhalten, benötigen Sie als Gründerinnen und Gründer engagierte Mitglieder. Denn schliesslich wollen Sie über eine längere Zeit gemeinsame Interessen pflegen oder sich miteinander für einen guten Zweck einsetzen.

Je nach Grösse des Vereins sind Sie auch auf Personen angewiesen, die bereit sind, ein Amt zu übernehmen oder zum Beispiel bei einer Spendensammlung mitmachen. Beziehen Sie geeignete Personen bereits bei den Vorbereitungen zur Gründung eines Vereins, in der sogenannten Phase des Vorvereins, mit ein, in der unter anderem die Statuten erarbeitet werden. Sobald ein Verein ein kaufmännisch geführtes Gewerbe führt besteht die Pflicht zur Eintragung im Handelsregisteramt. Das heisst sobald die Organisation einen gewissen administrativen Aufwand beinhaltet und eine Organisation besteht, kann man von einem kaufmännischen Gewerbe ausgehen. Bezüglich der Mehrwertsteuer ist man befreit, sofern man ein nicht gewinnstrebiger, ehrenamtlich geführter Sport- oder Kulturverein oder als gemeinnützige Institution im Inland weniger als 150’000 CHF Umsatz/Jahr aus steuerbaren Leistungen erzielt. Unabhängig davon, ob Sie als Verein oder Stiftung organisiert sind ist es für die Merhwertsteuer relevant, inwiefern der Zweck ehrenamtlich oder gewinnstrebend ist.